Ob auf Partys oder beim Essen, nach dem Sport oder bei offiziellen Anlässen: Ein kühles Bier schmeckt vielen einfach am besten. Nur soll es eben nicht immer eines mit Alkohol sein. Und der Promille-Verzicht fällt dem Genießer leicht. Wer zu alkoholfreien Bieren greift, muss weder bei der Qualität noch beim Geschmack Abstriche machen. Mit hohem zeitlichem und technischem Aufwand haben die deutschen Brauer Verfahren entwickelt, auch anspruchsvollste Bierfreunde, die einen klaren Kopf behalten wollen, zufrieden zu stellen. Als alkoholfrei (auch analkoholisch) werden Getränke bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes ist nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 % Vol. erforderlich. Die Bezeichnung „ohne Alkohol“ darf ein Lebensmittel nur tragen, wenn der Alkoholgehalt 0,0 %Vol. beträgt, für Weine ist dies technologisch bedingt nie der Fall. Bei Produkten, die aus Früchten bestehen oder Früchte enthalten, ist dies allerdings fast nie der Fall. Fruchtsäfte können beispielsweise bis zu 1 %Vol durch natürliche Gärung enthalten.
Ob auf Partys oder beim Essen, nach dem Sport oder bei offiziellen Anlässen: Ein kühles Bier schmeckt vielen einfach am besten. Nur soll es eben nicht immer eines mit Alkohol sein. Und der...
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Alkoholfreies Bier
Ob auf Partys oder beim Essen, nach dem Sport oder bei offiziellen Anlässen: Ein kühles Bier schmeckt vielen einfach am besten. Nur soll es eben nicht immer eines mit Alkohol sein. Und der Promille-Verzicht fällt dem Genießer leicht. Wer zu alkoholfreien Bieren greift, muss weder bei der Qualität noch beim Geschmack Abstriche machen. Mit hohem zeitlichem und technischem Aufwand haben die deutschen Brauer Verfahren entwickelt, auch anspruchsvollste Bierfreunde, die einen klaren Kopf behalten wollen, zufrieden zu stellen. Als alkoholfrei (auch analkoholisch) werden Getränke bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes ist nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 % Vol. erforderlich. Die Bezeichnung „ohne Alkohol“ darf ein Lebensmittel nur tragen, wenn der Alkoholgehalt 0,0 %Vol. beträgt, für Weine ist dies technologisch bedingt nie der Fall. Bei Produkten, die aus Früchten bestehen oder Früchte enthalten, ist dies allerdings fast nie der Fall. Fruchtsäfte können beispielsweise bis zu 1 %Vol durch natürliche Gärung enthalten.