Produkte von Krombacher
Auch wenn der bayerische Herzog Wilhelm IV. und seine Zeitgenossen noch keinerlei Wissen darüber hatten, welche Rolle der Hefe beim Bierbrauen zukommt und dass diese dem Herstellungsprozess durchaus etwas Sinnvolles beizutragen hat, sind wir doch ganz Wilhelms Meinung.
Das, was hier im April 1516 in Ingolstadt schriftlich niedergelegt wurde, ist als das deutsche Reinheitsgebot in die Geschichte des Bieres eingegangen und gilt nach wie vor für Krombacher Bier uneingeschränkt.
Das deutsche Reinheitsgebot ist eines, wenn nicht das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz, an das wir uns gerne und aus Überzeugung halten.
Auch wenn in den vielen Jahren seitdem Einiges passiert ist, gutes Bier ist und bleibt ein ur-deutsches Kulturgut. Diese Tradition leben und bewahren wir gestern, heute und auch in Zukunft.